Dampf-Augenmasken passieren die Sicherheitskontrollen in der Regel problemlos (sie sind auf Flughäfen, in Hochgeschwindigkeitszügen und auf den meisten internationalen Flügen erlaubt), Sie müssen jedoch je nach Art und Situation auf die spezifischen Anforderungen achten.
Achten Sie bei Sicherheitskontrollen am Flughafen auf die Art des Heizelements und die Verpackung:
Selbsterhitzende Einweg-Dampf-Augenmasken (z. B. solche, die Eisenpulver und Aktivkohle-Oxidationsreaktionen verwenden) gelten als ungefährliche Körperpflegeprodukte, wenn sie nicht aktiviert sind und die Verpackung intakt ist. Sie haben keine offenen Flammen oder Batterien und erfüllen die Flugsicherheitsstandards. Große inländische Fluggesellschaften (Air China, China Eastern, China Southern) erlauben die Mitnahme an Bord oder das Einchecken. Produkte mit Flüssigkeits-/Gelbestandteilen müssen ungeöffnet sein und eine intakte Verpackung haben; Sie können normalerweise eingecheckt werden, dürfen jedoch nicht in der Kabine mitgeführt werden.
Für die Sicherheitskontrollen von Hochgeschwindigkeitszügen gelten keine besonderen Einschränkungen:
Nicht-feste Dampfaugenmasken (z. B. aus Baumwolle) können normal getragen werden, da sie weder Lärm noch Geruch erzeugen und den Sicherheitsanforderungen für Hochgeschwindigkeitszüge entsprechen.
Bei internationalen Flügen empfiehlt es sich, sich vorab über die Bestimmungen Ihres Reiseziels zu informieren:
In verschiedenen Ländern gelten möglicherweise unterschiedliche Sicherheitsstandards für selbstheizende Artikel-. Bevor Sie reisen, müssen Sie die spezifischen Anforderungen bei der Fluggesellschaft oder auf der offiziellen Website des örtlichen Flughafens überprüfen, um Probleme aufgrund regionaler Unterschiede zu vermeiden.
